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Werben oder erben - Teil 12:
GEMA hin
- GVL her
von Kerstin
Braun
Märchen und Sagen -
meist negativen Inhalts - ranken sich um die allgegenwärtige GEMA,
während im nichtprofessionellen Musikerlager kaum jemand die GVL kennt,
und das aus gutem Grund. Wer alles ganz genau wissen will, sollte versuchen,
sich zu einem Seminar anzumelden, bei dem ein Mitarbeiter der GEMA referiert,
den man dann persönlich befragen kann. Solche Seminare werden gelegentlich
von Kulturverbänden (Musikerverbände etc.) veranstaltet. Ich
will hier in der letzten „Werbefolge“ Grundsätzliches zu diesen beiden
Verbänden sagen, die für Musiker durchaus nutzbringende Einrichtungen
sein können, auch wenn gerade in letzter Zeit Beschlüsse der
GEMA von ihren Mitgliedern stark diskutiert werden. Aber fangen wir mit
dem Anfang an.
Was will die GEMA?
Die Vorläuferin der
„Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“
wurde schon 1903 gegründet, und zwar nicht, um Veranstalter zu erschrecken,
sondern um die Rechte ihrer Mitglieder, der sogenannten Urheber, wahrzunehmen.
Urheber sind Komponisten, Texter und Bearbeiter (-innen natürlich
auch), auch Schriftsteller, aber die haben eine andere Gesellschaft. Nun
hat natürlich jeder Urheber eines Musikstückes oder Textes die
Urheberrechte automatisch, auch wenn er nicht Mitglied der GEMA ist. Er
wird nur Probleme damit haben, seine Rechte wahrzunehmen, wenn er das persönlich
tun muß. Das hieße nämlich, Ralph Siegel, Gröni und
Smudo (und viele tausend andere) müssten täglich bei jedem Radiosender
Deutschlands anrufen, um zu erfragen, wie viele ihrer Songs gestern wieder
wieviel mal rotierten, und dafür die Lizenzen einkassieren. Müssen
sie aber nicht, denn das macht ja die GEMA. Die bekommt von den Sendern
z.B. Sendelisten und kann daraus ersehen, welche Songs ihrer Mitglieder
wievielmal im Jahr gespielt wurden, dann wird das dreimal durch den Computer
gerührt und heraus kommt, ... dass Herr Siegel am meisten kriegt.
Naja, so ungefähr jedenfalls. Sprich, die GEMA ist eigentlich eine
praktische Einrichtung (nicht nur für die Fließbandhitkomponisten).
Übrigens keine typisch deutsche, wie mancher vielleicht vermutet -
solche Gesellschaften gibt es auf der ganzen Welt.
Mitglied werden?
Aber ja - sofern man eigene
Werke schreibt und diese aufgeführt werden, von wem auch immer. Um
die Mitgliedschaft zu beantragen, muss man allerdings mindestens 5 Werke
(also z.B. Songs oder Instrumentalstücke) geschrieben haben, die auch
schon mal irgendwo öffentlich gespielt wurden. Die Länge der
Stücke ist relativ egal, und bei „U-Musik“ muss man auch keinerlei
Noten einreichen (dafür wird sie auch geringer bewertet als „E-Musik“).
Die Anmeldung der Werke ist anhand des Vordruckes ganz einfach, man muss
ungefähr 5 Zeilen ausfüllen und ab damit. Wenn allerdings keine
Noten oder sonstigen Belege eingereicht werden, fällt der Nachweis
natürlich schwer, wenn jemand Euer Stück klaut, anders nennt
und seinen Namen drunter schreibt. Da kann auch die GEMA nix machen. Aber
Nachnutzung passiert ja eher dann, wenn schon ein Tonträger vorliegt,
und dann kann man’s auch nachweisen (den Beweis muß man allerdings
selbst erstreiten, das tut die GEMA nicht - die treibt nur die Lizenzen
der gemeldeten Sachen ein).
Mitgliedsgebühr ist
50 Mark im Jahr plus einmalige Aufnahmegebühr von 100 Mark. Spätestens
dann, wenn man eine CD mit eigenen Titeln produziert und das auch noch
im Eigenverlag, wird’s interessant: Dann muß man nämlich an
die GEMA eine Pauschale bezahlen (alle Presswerke sind dazu verpflichtet,
einen Meldebogen ausfüllen zu lassen), egal ob die Werke bei der GEMA
gemeldet sind oder nicht. Da ist es schon besser, man meldet seine eigenen
Werke an, damit man einen Teil des Geldes wieder als „Lizenzausschüttung“
zurückbekommt. Sonst rührt die GEMA es nämlich in den großen
Allgemeinverteilungskuchen ein, und dann kriegt Herr Siegel auch noch einen
Teil Eures Geldes, was ja nun nicht sein muss.
Übrigens können
nur Einzelpersonen Mitglieder der GEMA werden, nicht die gesamte Band.
Wenn nur einer komponiert und die anderen dazu nix tun, ist der Fall klar.
In den meisten Bands werden die Stücke aber zumindest gemeinsam bearbeitet,
und da muß man sich dann überlegen, ob es lohnt, wenn jeder
Bearbeiter (die Bearbeiter kriegen natürlich weniger als die Komponisten/Texter)
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt oder ob es schlauer ist,
wenn nur der Bandurheber Mitglied wird und seine Lizenzen mit den anderen
teilt, nach selbst vorgegebenen Anteilen. Dazu sollte man natürlich
was Schriftliches verfassen. Geteilt wird auch bei der GEMA nur der Komponistenanteil,
d.h., wenn jemand als Mitbearbeiter gemeldet ist, wird der Kuchen nicht
größer, sondern geteilt.
Die Relationen sind etwa
so, dass man bei ca. 20 eigenen Titeln und ca. 30 Konzerten im Jahr etwa
1.000 DM von der GEMA bekommt - halt, im vorigen Jahr noch bekam; dank
einem neuen Berechnungsverfahren gab’s 1999 nur noch zwischen 500 und 700
und neuerdings hängt der „Auswertungswert“ eines Werkes auch noch
davon ab, in wie vielen GEMA-Bezirken sie monatlich aufgeführt werden
(entspricht etwa den Bundesländern, nur dass die Ossis wieder mal
das Nachsehen haben, weil Sachsen, Thüringen und S.-Anhalt als ein
Bezirk gelten, ebenso Brandenburg und MeckPomm).
Zahlen?
Vergessen! Als Musiker zahlt
Ihr nur im weiter oben genannten Fall einer Eigenveröffentlichung
etwas an die GEMA (aber dann nicht in Eurer Eigenschaft als Komponist,
Musiker oder GEMA-Mitglied, sondern in Eurer Eigenschaft als „Plattenfirma“
im eigenen Auftrag - ansonsten zahlt das nämlich die Fremd-Plattenfirma)
und natürlich den Jahresbeitrag. Alles andere zahlen andere - zum
Beispiel Veranstalter. Ihr zahlt auch nichts an die GEMA, wenn Ihr ein
fremdes Werk bearbeitet und aufführt.
Der Veranstalter zahlt,
weil er nämlich Musik - fremdes Recht - zur Belustigung seiner Gäste
nutzt. Nicht immer ist der Urheber auch der aufführende Musiker, der
ja wenigstens die Gage bekommt. Unter Veranstaltern nun kursiert die Mär,
dass es teurer sei, wenn eine Band oder ein Künstler Eigenkompositionen
aufführt und diese in die Listen schreibt. Falsch! Wie im obengenannten
Fall zahlt der Veranstalter eine Pauschale an die GEMA, die abhängig
ist von Raumgröße, Eintrittspreis und Art der Veranstaltung
bzw. Aufführung (Live oder Konserve). Die allseits verhassten „GEMA-Listen“
(offiziell „Musikfolgebögen“) benötigt die GEMA nur dazu, um
das eingegangene Geld an genau die Urheber zu verteilen, die auf der Liste
stehen. Pech, wer sich selbst nicht draufschreibt, obwohl er sich selber
spielt. Der Veranstalter zahlt das Gleiche, nur Ihr bekommt es dann nicht.
Für die Meldung gibt
es zwei Möglichkeiten: Entweder Ihr füllt die Listen zu Hause
aus und schickt sie an die GEMA, oder Ihr bekommt eine Liste vom Veranstalter,
die dieser einreicht. Manche Veranstalter versuchen es auch mit Schwarzfahren,
und das hat - vor allem im Osten - eine Zeitlang auch ganz gut geklappt.
In den letzten Jahren ist die GEMA aber durchaus auch mancher Veranstaltung
auf die Spur gekommen, die Monate oder Jahre zurück lag. Keine Kunst:
Schließlich muß der Veranstalter für sein Event Werbung
machen. Wenn die GEMA also wissen will, wann bei wem was gelaufen ist oder
wen es überhaupt gibt, bei dem was laufen könnte, muss sie ja
nur mal in die Zeitung sehen. Und dann hat man eines Tages einen Brief
im Kasten von einem Menschen, der sich und den Veranstalter besorgt fragt,
warum denn die eine oder andere Veranstaltung nicht bei der GEMA gemeldet
und Listen eingereicht wurden, hm? Dazu ist nämlich nun wieder der
Veranstalter verpflichtet. Verständlich, dass dies zusätzliche
Kosten sind, die manfrau als Veranstalter gern vermeiden würde wie
den Erwerb einer Straßenbahnfahrkarte. Und dass die Kontrolleure
nicht eben beliebt sind.
Übrigens haben die
Kirchen eine Sondervereinbarung mit der GEMA, macht also Eure Veranstaltungspartner
darauf aufmerksam, wenn Ihr den Eindruck habt, dass sie davon nichts wissen
(siehe auch CrossOver-Service im Internet: GEMA-Formular für Kirchenkonzerte
zum Downloaden).
Bearbeiten - alles erlaubt?
Will man „Sind so kleine
Hände“ zu „Sind so kleine Biere“ verpunken, gebietet es eigentlich
die Höflichkeit, Frau Wegner vorher
zu fragen. Nun erwarte man aber von Punkbands keinen bürgerlichen
Anstand, und deshalb ist es Humor, wenn Frau Wegner trotzdem lacht. Bearbeitet
man allerdings ein geschütztes Werk (so nennt man Werke, die bei der
GEMA gemeldet sind, und dazu gehören auch ausländische Werke,
die bei den entsprechenden Schwestergesellschaften gemeldet sind) und will
die Bearbeitung als eigenständiges Werk anmelden, so benötigt
man dazu die schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers. Man bekommt dann
(falls man sich darum nicht schon vorher gekümmert hat) einen Schriebs
von der GEMA mit dem Hinweis, an welchen Urheber oder Verlag man sich dazu
wenden muß. Das kann man probieren - handelt es sich allerdings um
einen Verlag, dann wird die Bearbeitung meist nur geduldet. Das bedeutet,
es wird Euch erlaubt, die Bearbeitung aufzuführen und auf Tonträger
zu bringen, Ihr müßt aber den Urheber nennen (naja, auch das
gebietet eigentlich in jedem Fall nicht nur das geltende Recht, sondern
auch der Anstand) und dürft Euch zwar als Bearbeiter auf der Platte
nennen, aber das Werk nicht bei der GEMA melden (und demzufolge auch nichts
dafür kassieren).
Sei nicht traurig, kleiner
Studiomusiker ...
... denn es gibt ja auch
noch die GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsrechten. Du hast
nie komponiert und wirst deshalb auch nie einen Welthit landen, aber Du
hast vielleicht schon an welchen mitgewirkt, so ganz heimlich, laut und
leise im Studio, nach Noten oder gar mit eigenen Ideen, und dafür
hat man Dir einen Hunni, na, vielleicht auch einen Tausi in die Hand gedrückt,
aber das war’s dann auch schon, während sich die Stones dumm und alt
verdienen, und Du stehst womöglich noch nicht mal in den Credits.
Und von der GEMA kriegste auch nix.
Aber die GVL hält die
Hand über Dir und für Dich auf, wenn jemand Deine Leistung verwerten
will, egal ob auf einer Platte, beim Radio oder im Fernsehen. Die Mitwirkenden
bei solchen Aufnahmen können, wenn sie von anderen engagiert und dafür
bezahlt wurden, nochmal zusätzlich was von der GVL erhalten, wenn
sie Mitglied sind. Das kostet noch nicht mal was, man muss sich nur anmelden
und einmal im Jahr nach Aufforderung seine Quittungen hinschicken, wenn
man solche Dinge tut, was ja doch eher die professionell Arbeitenden unter
uns betrifft.
Wer CDs zum Verkauf herstellt
und einen Labelcode dafür braucht, bekommt es auch mit der GVL zu
tun. Er muss dann einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und bekommt
dafür den LC, der gewissermaßen ein Schlüssel zur Sendung
im Rundfunk ist, da normalerweise nur Tonträger mit LC gespielt werden
dürfen, eben wegen der Leistungsverwertung. Spartensendungen, Bürgerradios
und auch Redakteure, die in ihrer Sendung mal eine Nachwuchsband vorstellen,
die in der Region spielen wird, achten da aber nicht so streng drauf.
Kurz und Schluss hier
noch die Adressen:
1. Für Urheber (Komponisten,
Texter, Bearbeiter): GEMA Generaldirektion, Bayreuther Straße 3,
10787 Berlin
2. Für Studiomusici
und sonstige Mietmusiker: GVL, Heimhuder Straße 5, 20148 Hamburg
So viel zum Thema Werbung
und angrenzenden organisatorischen Gebieten - dies soll die letzte Folge
gewesen sein. Fragen und Anmerkungen an die Redaktionsadresse sind aber
weiterhin willkommen und sollen auch gegebenenfalls mit einem längeren
Beitrag beantwortet werden.
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