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Open Air bis Mitternacht?


von Tobias Mühlberg

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Während eine Veranstaltung innerhalb eines geschlossenen Raumes nicht bei der Gemeindeverwaltung meldepflichtig ist, müssen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bestimmte Regeln beachtet werden. Dazu einige Beispiele:

Fall A: Ein Konzert unter freiem Himmel innerhalb eines Pfarrhofes, welches vor 22.00 Uhr endet, ist nicht anmeldepflichtig, da es sich hier lediglich um begrenzte Öffentlichkeit handelt und die Veranstaltung noch vor der Nachtruhe endet.
Fall B: Ein Konzert auf einem öffentlichen Sportplatz ist generell anmeldepflichtig, egal zu welcher Zeit es stattfindet.
Fall C: Ein Open Air-Konzert, welches über 22.00 Uhr hinaus stattfindet, sollte generell bei der zuständigen Gemeindeverwaltung angemeldet werden, egal in welchen Öffentlichkeitsbereich es fällt.

Generelle Angaben, wie lang ein Konzert unter freiem Himmel nachts sein darf, sind auf Grund des Rechts auf Selbstverwaltung der Kommunen nicht möglich. Jeder Veranstalter muss sich selbst bei seiner Gemeindeverwaltung erkundigen, welche Verordnungen existieren.
Prinzipiell kann jedoch gesagt werden, dass als Sperrzeit für ein Open Air-Konzert 24.00 Uhr gewahrt werden sollte, da die Überschreitung dieser Zeit entweder gar nicht oder meist nur mit bestimmten Auflagen (Absenken der Lautstärke auf vorgegebenen Dezibel-Pegel) möglich ist. Auf jeden Fall ist desweiteren zu empfehlen, die benachbarten Anwohner rechtzeitig von der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen, um sich unnötigen Stress und Ärger zu ersparen.

Also dann, Open Air bis Mitternacht!



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